Ambulante Jugendhilfe

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Als Erziehungsbeistand unterstützen wir im Rahmen ambulanter Jugendhilfeleistungen hauptsächlich das Kind oder den Jugendlichen in seiner Entwicklung. Dies geschieht unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie. Oftmals unterstützen wir in diesem Bereich auch die Verselbstständigung junger Erwachsener.

Den Kindern und Jugendlichen wird, durch eine Vermittlung sozialer Kompetenzen, ermöglicht, besser mit den Anforderungen des Alltags zurechtzukommen. So beobachten wir den regelmäßigen Schulbesuch, achten auf eine angemessene Kommunikation und klären familiäre Beziehungen und Freundschaften.

Erziehungsbeistandschaft & sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII

In der sozialpädagogischen Familienhilfe stehen Eltern und Gesamtfamilie im Mittelpunkt. Es finden eine intensive Begleitung und Beratung der Familie statt. Diese beziehen sich auf die Lösung von Alltagsproblemen, sowie die Unterstützung und Übung von Konfliktbewältigung und Erziehungsberatung.

Die Jugendhilfe greift bei emotionalen, sozialen und ökonomischen Problemen ein und leistet so praktische Hilfe bei Fehlern in der Kindererziehung, Versorgung des Haushaltes und unangemessenem Ausgabeverhalten. Familienhelfer erleben bei regelmäßigen Besuchen, die vorliegenden Probleme unmittelbar und suchen vor Ort, gemeinsam mit den Familien, nach naheliegenden und passenden Lösungen.

„Hilfe zur Selbsthilfe“ ist hier das Motto, die Verantwortung wird den Familien nicht abgenommen, es wird stattdessen angeregt, eigene Lösungen zu finden, um ein Ziel zu erreichen. Oft können, durch Bildung einer tragfähigen Vertrauensbasis, tiefgreifende Problemlagen behandelt werden.